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Terms of Service.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die WRING-Plattform

  1. Auftragsverarbeitungsvertrag für die WRING-Plattform („AVV")
  2. Order Form
  3. AGB

1. Begriffsbestimmungen

  • "Anbieterkennzeichen" bezeichnet sämtliche schutzrechtsfähige Kennzeichen von WRING wie Designs, Marken, Logos, Schriftarten, Tonfolgen oder die Firma von WRING.
  • „Autorisierter Nutzer" bezeichnet die Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und/oder Stellvertreter des Kunden, die vom Kunden auf der WRING-Plattform nach Maßgabe dieser AGB registriert und autorisiert wurden, um auf die WRING-Plattform zuzugreifen und diese zu nutzen.
  • „AWS" bezeichnet die Amazon-Konzerngesellschaft, die dem Kunden nach Maßgabe der AWS-Vereinbarung den AWS-Dienst bereitstellt, also entweder die Amazon Web Services, Inc. oder eines ihrer verbundenen Unternehmen, die AWS-Dienste bereitstellen.
  • „AWS-Dienste" bezeichnet die von AWS bereitgestellten Dienste, für die sich der Kunde über die AWS-Webseite (oder auf andere von AWS bereitgestellte Weise) registrieren kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Webdienste, die auf der AWS-Webseite verfügbar sind und/oder in den Servicebedingungen unter der folgenden URL beschrieben werden: https://aws.amazon.com/service-terms/ (und die in der Folgezeit durch AWS festgelegten URLs), wie von AWS von Zeit zu Zeit aktualisiert.
  • „AWS Distribution Program Guide for End Customers" bezeichnet die zwischen dem Kunden und AWS geltenden unter nachfolgender URL in seiner jeweils aktuellen Fassung abrufbaren Richtlinien: https://distribution-program-legal-documents.s3-us-west-2.amazonaws.com/AWS+Distribution+Program+-+Program+Guide+for+End+Customers.pdf.
  • „AWS-Förderprogramme" bezeichnet alle von der AWS angebotenen Programme, Initiativen oder Maßnahmen, die eine finanzielle, technische oder sonstige Förderung von Kunden vorsehen (insbesondere in Form von Ausschüttung in Form von AWS Credits, Gutschriften, Support-Leistungen, Beratungen oder Preisnachlässen).
  • „AWS-Konto" bezeichnet ein direktes Nutzerkonto des Kunden bei AWS nach Maßgabe der AWS-Vereinbarung des Kunden mit AWS.
  • „AWS Organizations" hat die im AWS Distribution Program Guide for End Customers festgelegte Bedeutung.
  • „AWS-Vereinbarungen" bezeichnet alle Vereinbarungen und Richtlinien, welche die Beziehungen des Kunden hinsichtlich dessen End Customer Accounts mit AWS regeln.
  • „AWS-Website" bezeichnet https://aws.amazon.com (und alle Nachfolge- oder verwandten Standorte, die von AWS festgelegt werden), wie von AWS von Zeit zu Zeit aktualisiert.
  • „Distributor" hat die im AWS Distribution Program Guide for End Customers festgelegte Bedeutung.
  • „Distribution Seller" hat die im AWS Distribution Program Guide for End Customers festgelegte Bedeutung.
  • „Dokumentation" bezeichnet die Dokumentation für die WRING-Plattform, die entweder auf der WRING-Website oder anderweitig durch WRING bereitgestellt wird.
  • "DSGVO" meint die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016.
  • „End Customer Account" hat die im AWS Distribution Program Guide for End Customers festgelegte Bedeutung.
  • „Höhere Gewalt" hat die im Abschnitt „Höhere Gewalt" festgelegte Bedeutung.
  • „Kardinalpflichten" hat die im Abschnitt "Beschränkte Haftung bei Verletzungen von Kardinalpflichten" festgelegte Bedeutung.
  • „Kundendaten" bezeichnet sämtliche Daten, die durch den Kunden oder ein Verbundenes Unternehmen des Kunden auf der WRING-Plattform.
  • „Kundenkennzeichen" bezeichnet sämtliche schutzrechtsfähige Kennzeichen des Kunden wie Designs, Marken, Logos, Schriftarten, Tonfolgen oder die Firma des Kunden.
  • „Kundenkonto" bezeichnet das Konto des Kunden auf der WRING-Plattform.
  • „Reserved Instances" bezeichnet eine Form von AWS-Rabatten, die für die laufzeitgebundene Bestellung eines AWS-Dienstes gewährt werden.
  • „Savings Plans" bezeichnet eine Form von AWS-Rabatten, die für die laufzeitgebundene Bestellung von Mindest-Rechenkapazitäten bei AWS gewährt werden.
  • „Open Source Software" ist Software, die unter Einhaltung der jeweiligen lizenzrechtlichen Vorgaben (wie Vorhalten von Lizenzinformationen, Offenlegung von Veränderungen oder Mitlieferung des Quellcodes) von den jeweiligen Rechteinhabern an jedermann zur umfassenden, d.h. auch zum Zwecke der Bearbeitung und Weitergabe (auch in bearbeiteter Form), und lizenzgebührenfreien Nutzung lizensiert wird und deren Quellcode verfügbar ist.
  • "Order Form" meint eine zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene auf diese AGB verweisende Einzelvereinbarung über den Zugriff auf die WRING-Plattform und Supportleistungen, zum Beispiel ein vom Anbieter im Rahmen eines elektronischen Bestellprozesses bereitgestelltes und vom Kunden akzeptiertes Angebot.
  • "Personenbezogene Daten" meint personenbezogene Daten (a) nach Maßgabe der DSGVO.
  • „Program Management Account" hat die im AWS Distribution Program Guide for End Customers festgelegte Bedeutung.
  • „Verbundene Unternehmen" sind die mit dem Anbieter oder Kunden im Sinne von §§ 15 ff. des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen.
  • "Vertragsbeginn" bezeichnet das Datum, an dem eine Order Form Wirksamkeit erlangt. Wenn nicht in der jeweiligen Order Form abweichend geregelt, ist dies das Datum der Bestätigung durch den Anbieter.
  • "Vertragsjahr" bedeutet jeden 12-monatigen Zeitraum während der Laufzeit einer Order Form, berechnet ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit.
  • "Vertrauliche Informationen" hat die im Abschnitt "Vertrauliche Informationen" festgelegte Bedeutung.
  • „Wichtiger Grund" hat die im Abschnitt „Kündigung" festgelegte Bedeutung.
  • „WRING-Analysedaten" bezeichnet die durch WRING gesammelten Kundendaten sowie alle Erweiterungen, Modifikationen und Erweiterungen dieser Kundendaten.
  • „WRING-Inhalte" bezeichnet WRING-Analysedaten, Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs), Web Services Description Language (WSDLs), Beispielcode, Software, Softwarebibliotheken, Softwarebilder, Befehlszeilentools, Daten, Texte, Audio, Videos oder Bilder, Proofs of Concept, Vorlagen, Ratschläge, Informationen, Programme (einschließlich Kredit- und Rabattprogramme) und weitere durch WRING, seine Verbundenen Unternehmen und Lizenzgebern im Zusammenhang mit der Zugänglichmachung der WRING-Plattform bereitgestellte Inhalte.
  • „WRING-Plattform" bezeichnet die über die Webseite app.wring.co abrufbare Plattform (einschließlich der WRING-Inhalte) für die Erhöhung der Kosteneffizienz von AWS-Diensten.

2. Registrierung und Bevollmächtigung

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6. Wenn der Kunde AWS Organizations eingerichtet hat, gilt Folgendes:

  1. Der Kunde führt eine Umwandlung seines AWS-Kontos in ein von WRING administrierten End Customer Account durch, indem er sein AWS-Konto dem von WRING kommunizierten Program Management Account nach Maßgabe des AWS Distribution Program Guide for End Customers zuweist, WRING entsprechend bevollmächtigt und die dort beschriebenen Einstellungen am AWS-Konto nach Maßgabe der von WRING übermittelten Kontoinformationen durchführt. Der Kunde bevollmächtigt WRING, weitere End Customer Accounts in seinem Namen anzulegen.
  2. Der Kunde räumt WRING vollumfänglich Zugriff auf sein End Customer Account ein, in dem er die Einstellung „All Features" aktiviert. Der Kunde ermächtigt WRING während der gesamten Vertragslaufzeit, im Namen des Kunden (i) den Abschluss und die Kündigung von Bestellungen zu Reserved Instances und/oder Savings Plans sowie (ii) andere Handlungen zur Erhöhung der Kosteneffizienz vorzunehmen.
  3. WRING schließt die oben genannten Bestellungen zu Reserved Instances und Savings Plans im Namen und in Vollmacht des Kunden mit AWS oder mit dem Distributor von AWS ab. Die Einzelheiten zur Vergütung und die Zahlungsmodalitäten sind in diesen AGB und der jeweiligen Order Form geregelt. Die Nutzungsvorgaben für den AWS-Dienst ergeben sich aus der AWS-Vereinbarung zwischen dem Kunden und AWS geregelt.

7. Wenn der Kunde AWS Organizations nicht eingerichtet hat, nimmt der Kunde die im AWS Distribution Program Guide for End Customers beschriebenen Einstellungen am AWS-Konto vor.

3. Leistungserbringung durch WRING

1. Bereitstellung der WRING-Plattform

  1. WRING stellt dem Kunden die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, auf die WRING-Plattform nach Maßgabe der jeweiligen Order Form mittels Telekommunikationseinrichtungen zuzugreifen. Der Anwendungsbereich und der Funktionsumfang der WRING-Plattform sowie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für dessen Nutzung sind in der Order Form näher definiert. WRING stellt die WRING-Plattform über eine Webseite zur Nutzung und zum Abruf durch den Kunden bereit.
  2. Ziel der WRING-Plattform ist es, die Kosten des Kunden für die Nutzung von AWS-Diensten durch Preismodelle für Reserved Instances und Savings Plans sowie durch zusätzliche Volumenrabatte und Enterprise-Rabattprogramme mittels konsolidierter Abrechnung über die Kundenbasis hinweg zu senken. Sofern der Kunde im Rahmen von AWS Organizations einen End Customer Account eingerichtet hat, verschafft WRING dem Kunden im Rahmen einer Geschäftsbeschaffung zu diesem Zweck entgeltlich Zugriff zu AWS-Diensten. Die Erbringung der AWS-Dienste richtet sich ausschließlich nach den jeweils zwischen dem Kunden und AWS anwendbaren AWS-Vereinbarungen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass WRING über die Bereitstellung der WRING-Plattform hinaus keinen konkreten Erfolg schuldet, insbesondere keinen bestimmten Prozentsatz an Ersparnissen hinsichtlich der AWS-Dienste des Kunden. Der Kunde erhält über die WRING-Plattform eine Übersicht über die mit der Nutzung von AWS-Diensten verbundenen Kosten sowie Einsparungen.

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2. Zugriff auf die WRING-Plattform durch Verbundene Unternehmen

3. Verantwortlichkeit des Kunden für Verbundene Unternehmen

4. Einschränkungen

5. Zugriff auf kostenlose Funktionen

  1. Soweit WRING dem Kunden unentgeltlich Funktionen der WRING-Plattform zur Nutzung überlässt, z.B. für einen befristeten Testzeitraum, gelten hierfür die nachfolgenden, abweichenden Regelungen zu Mängelansprüchen- und haftung:
  2. WRING haftet bei Sachmängeln für unmittelbare Mangelschäden, die dem Kunden entstehen, weil dem Kunden ein Sachmangel der WRING-Plattform arglistig verschwiegen wurde und bei Mangelfolgeschäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Anbieters beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen.
  3. WRING haftet bei Rechtsmängeln nur für Schäden, die dem Kunden entstehen, weil dem Kunden ein Rechtsmangel der WRING-Plattform arglistig verschwiegen wurde. Eine darüberhinausgehende Haftung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.
  4. WRING haftet im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt jedoch unberührt.

6. Recht zur Sperrung des Zugriffs

1. Zugangssperrung

2. Entscheidung über eine Sperrung

3. Kündigung der Order Form

4. Vergütung

7. Backups

4. Updates und Funktionseinstellungen

1. Updates der WRING-Plattform

2. Recht auf Abschaltung von Funktionen

3. Dienstbeschränkungen

5. Mitwirkungspflichten und weitere Verpflichtungen des Kunden

1. Mitwirkungspflichten

1. Unentgeltliche Mitwirkung

2. Autorisierter Ansprechpartner

3. Verfügbarkeit und Kenntnisse

4. Technische Infrastruktur und Störungsmeldungen

2. Verhinderung unberechtigten Zugriffs

3. Keine Speicherung rechtswidriger Inhalte

6. Geistiges Eigentum

1. Geistiges Eigentum von WRING

2. Kundendaten

3. Analysen

4. Personenbezogene Daten

  1. Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Weitergabe von personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter und der sonstigen Betroffenen im Zusammenhang mit der Nutzung der WRING-Plattform verantwortlich.
  2. Soweit WRING im Rahmen der Erbringung der WRING-Plattform personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird WRING im Auftrag des Kunden tätig. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden die Parteien in diesen Fällen im AVV festlegen.

5. Feedback

6. Kundenkennzeichen und Referenzen

7. Vergütung

1. Vergütung für die WRING-Plattform

  1. Wenn entsprechend vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, für die Bereitstellung der WRING-Plattform das in der Order Form vereinbarte Nutzungsentgelt zu zahlen.
  2. Ist für die Bereitstellung der WRING-Plattform eine nutzungsunabhängige pauschale Vergütung pro Zeiteinheit (z.B. Monat, Quartal, Jahr) vereinbart, ist diese für die Mindestlaufzeit und für jeden Verlängerungszeitraum jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. Eine nutzungsabhängige Vergütung wird nachträglich abgerechnet.
  3. Alle genannten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde hat die Vergütung ohne Abzug von Quellensteuern oder ähnlichen Abgaben an WRING zu zahlen.
  4. Die Vergütung wird zum Zeitpunkt der Zustellung der Rechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum sofort fällig.
  5. Bei veränderten Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder Preiserhöhungen von Unterauftragnehmern ist WRING berechtigt, die Vergütung für die WRING-Plattform anzupassen. Eine solche Preisanpassung ist jedoch frühestens zwölf (12) Monate nach Abschluss der Order Form und nur einmal jährlich zulässig. WRING wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist sowohl WRING wie der Kunde berechtigt, die Order Form im Ganzen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als drei Prozent (3 %) der bisherigen Vergütung ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
  6. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
  7. Er ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber WRING nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen WRING gerichtete Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

2. Vergütung für AWS-Dienste

  1. WRING und der Kunde vereinbaren die Vergütung für AWS-Dienste in der jeweiligen Order Form. WRING stellt dem Kunden alle über den End Customer Account des Kunden abgerechneten AWS-Dienste in Rechnung und der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der abgerechneten Beträge.
  2. WRING stellt dem Kunden alle über den End Customer Account des Kunden abgerechneten AWS-Dienste einmal monatlich in Rechnung. Der Abrechnungszeitraum stimmt mit dem Abrechnungszeitraum der AWS gegenüber WRING überein. Die monatliche Rechnung wird in der Regel innerhalb der ersten fünf (5) Werktage nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gestellt. WRING ist berechtigt, zur Abrechnung des End Customer Account die jeweils maßgeblichen Servicebeschreibungen oder Nutzungsinformationen zu nutzen, welche von AWS bereitgestellt werden. Die Rechnung ist innerhalb von fünf Werktagen nach Zustellung fällig.
  3. Unzutreffende Abrechnungen der AWS an WRING gibt WRING an den Kunden weiter, soweit sie die Erbringung der AWS-Dienste beim Kunden betreffen und die Rechnung der AWS erst nach Zustellung der Rechnung von WRING an den Kunden korrigiert wurde. Soweit WRING sich nachweislich nach Treu und Glauben bemüht hat, die Rechnung der AWS vor Weiterbelastung beim Kunden überprüfen zu lassen, kann der Kunde gegen WRING keine weiteren Ansprüche aus der unzutreffenden Abrechnung geltend machen.

3. Steuerliche Verantwortung

8. Vertrauliche Informationen

1. Vertrauliche Informationen

2. Geschützte oder vertrauliche Informationen

  1. als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet worden sind;
  2. aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Regelung als geheimhaltungsbedürftig zu behandeln sind;
  3. Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der Partei oder einer anderen Person oder Stelle darstellen, insbesondere wenn eine unbefugte Weitergabe an einen Dritten oder eine unbefugte Veröffentlichung geeignet wäre, der offenbarenden Vertragspartei oder Dritten Nachteile zuzufügen oder die Vertraulichkeit der Geschäfts- oder Privatangelegenheiten der Partei oder einer anderen Person oder Stelle zu verletzen;
  4. persönliche oder sachliche Verhältnisse der Kunden des Auftraggebers umfassen und unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz oder eine ähnliche Geheimhaltungspflicht fallen oder von ähnlicher Natur wie die durch Bankgeheimnis oder Datenschutz geschützten Daten sind;
  5. bei denen sich das Geheimhaltungsinteresse der offenbarenden Vertragspartei aus der Natur der Information ergibt, namentlich Konzepte, Geschäftspläne, Muster, Verfahren, Formeln, Quellcode, Produktionstechniken und Ideen, Produkt- und Programmspezifikationen, Zeichnungen, Verkaufs- und Marketingdaten bzw. Marketingpläne, Informationen über Preisgestaltung und Kosten, Informationen über Lieferanten und Geschäftsbeziehungen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

3. Ausnahmen

  1. Sie waren der sie empfangenden Vertragspartei vor der Übermittlung bereits bekannt oder
  2. sie waren vor der Mitteilung bereits öffentlich bekannt oder
  3. sie wurden nach Mitteilung ohne Mitwirkung der empfangenden Vertragspartei sowie unabhängig von einem etwaigen Versäumnis der empfangenden Vertragspartei öffentlich bekannt oder
  4. sie sind der empfangenden Vertragspartei durch einen Dritten bekannt gemacht worden, der keiner direkten oder indirekten Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei unterliegt.

4. Umgang mit vertraulichen Informationen

5. Geltungsdauer

6. Herausgabe und Löschung

9. Freistellung bei Drittrechtsverletzungen

1. Freistellung durch WRING

  1. Sofern ein Dritter berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten durch WRING oder durch die von WRING bereitgestellte, vom Kunden vertragsgemäß genutzte WRING-Plattform gegen den Kunden erhebt, und die Nutzung der WRING-Plattform dem Kunden ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt wird, haftet WRING gegenüber dem Kunden wie folgt, wenn und soweit WRING diesbezüglich ein Verschulden vorzuwerfen ist.
  2. WRING wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (i) dem Kunden die Möglichkeit zur Nutzung der WRING-Plattform verschaffen, oder (ii) die WRING-Plattform so ändern, dass das Schutzrecht des Dritten nicht verletzt wird, die WRING-Plattform aber im Wesentlichen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen, oder (iii) die Order Form des Kunden außerordentlich kündigen und die entrichtete Vergütung für die WRING-Plattform für den Zeitraum zurückerstatten, für den diese nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden können.
  3. Darüber hinaus stellt WRING den Kunden von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten aufgrund einer vertragsgemäßen Nutzung der WRING-Plattform sowie von den hierdurch verursachten Kosten der Rechtsverteidigung in den Grenzen der in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkungen frei.
  4. Der Kunde wird WRING bei allen Schadensminderungsmaßnahmen angemessen unterstützen. Die Verpflichtungen von WRING zur Freistellung bestehen nur, soweit der Kunde WRING von der Geltendmachung oder Androhung solcher Ansprüche unverzüglich in Textform benachrichtigt, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen WRING vorbehalten bleiben oder nur im dokumentierten Einvernehmen mit WRING geführt werden, der Kunde jede von WRING für die Beurteilung der Lage oder Abwehr der Ansprüche gewünschte Information unverzüglich zugänglich macht und angemessene Unterstützung gewährt. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch Vorgaben des Kunden, durch eine von WRING nicht voraussehbare Nutzung der WRING-Plattform oder dadurch verursacht wird.

2. Freistellung durch den Kunden

  1. Der Kunde wird WRING von Ansprüchen Dritter oder behördlichen Bußgeldern wegen Verletzungen der Verpflichtungen im Abschnitt „Kundendaten", im Abschnitt „Verpflichtung zur Datenmigration und Recht zur Datenlöschung", wegen Verstößen gegen die AWS-Vereinbarungen sowie gegen etwaige Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Distributoren auf erstes Anfordern hin freistellen und auf dessen Anfordern die Rechtsverteidigung gegen die Ansprüche Dritter und/oder gegen behördliche Anordnungen übernehmen oder die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für WRING übernehmen, vorausgesetzt, dass dem Kunden diesbezüglich ein Verschulden vorzuwerfen ist.
  2. WRING wird den Kunden bei allen Schadensminderungsmaßnahmen angemessen unterstützen. Die Verpflichtungen des Kunden zur Freistellung bestehen nur, soweit WRING den Kunden von der Geltendmachung oder Androhung solcher Ansprüche unverzüglich in Textform benachrichtigt, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen dem Kunden vorbehalten bleiben oder nur im dokumentierten Einvernehmen mit dem Kunden geführt werden, WRING jede von dem Kunden für die Beurteilung der Lage oder Abwehr der Ansprüche gewünschte Information unverzüglich zugänglich macht und angemessene Unterstützung gewährt.

10. Gewährleistung durch WRING

1. Leistungsmängel

  1. Ein Mangel der WRING-Plattform liegt dann vor, wenn diese nicht im Wesentlichen den Vorgaben in der Order Form entsprechen.
  2. Der Kunde hat dem Anbieter Mängel der WRING-Plattform unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden; für den Inhalt der Meldung gelten die Anforderungen an die Störungsmeldung gemäß dem Abschnitt „Technische Infrastruktur und Störungsmeldungen" entsprechend. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.

2. Mangelgewährleistung

3. Höhere Gewalt

11. Haftung

1. Unbeschränkte Haftung

  1. Die Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf das Verschulden einer der Parteien oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind;
  2. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;
  3. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
  4. Verletzung einer von der jeweiligen Vertragspartei gegebenen Beschaffenheitsgarantie;
  5. Betrug oder arglistige Täuschung;
  6. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz; oder
  7. Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag.

2. Beschränkte Haftung bei Verletzungen von Kardinalpflichten

3. Typischerweise beim Vertragsschluss vorhersehbare Schäden

4. Weitere Haftungsbeschränkungen

  1. Verlust von erwarteten Einsparungen;
  2. Verlust von Gewinnerwartungen;
  3. Schäden des Rufs oder Reduktion des Firmenwerts;
  4. Mangelfolgeschäden oder Weiterfresserschäden;
  5. verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln der WRING-Plattform, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, soweit sich der Mangel nicht auf eine vom Anbieter zugesicherte Eigenschaft bzw. Garantie bezieht;
  6. bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet WRING im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

5. Weitere Haftungsregelungen

12. Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung von Order Forms

2. Kündigung

1. Kündigung aus wichtigem Grund

2. Verpflichtung zur Datenmigration und Recht zur Datenlöschung

3. Exit-Management

4. Unterrichtung über Vertragsbeendigung

13. Schlussbestimmungen

1. Änderungsrecht

2. Änderungen der Order Form

3. Änderungen und Ergänzungen der Order Form

2. Salvatorische Klausel

3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand