Terms of Services
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die WRING-Plattform
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die WRING-Plattform („AGB“) regeln die Zugänglichmachung und Nutzung der WRING-Plattform (wie unten definiert) und gelten zwischen der WRING GmbH, Karl-Liebknecht-Str. 37, 14482 Potsdam, HRB 39871 P
(„WRING“) und dem in der Order Form genannten Kunden („Kunde“).
WRING ist ein autorisierter Partner von AWS mit der Partner-ID 2229663 in der Rolle als Distribution Reseller. Begriffe, die in dieser Vereinbarung großgeschrieben sind, haben die in dieser Vereinbarung oder in den anwendbaren AWS-Vereinbarungen festgelegte Bedeutung. WRING und der Kunde werden in diesen AGB gemeinsam als „Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet.
Vertragsbestandteile sind in der nachstehenden Rangfolge, wobei die zuerst genannten Bestimmungen bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten haben und Lücken durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt werden:
- Auftragsverarbeitungsvertrag für die WRING-Plattform („AVV“)
- Order Form
- AGB
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als WRING ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn WRING in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung an den Kunden vorbehaltlos beginnt.
- Begriffsbestimmungen
Nachfolgende Begriffsbestimmungen gelten für das vertragliche Verhältnis zwischen den Parteien:
- “Anbieterkennzeichen” bezeichnet sämtliche schutzrechtsfähige Kennzeichen von WRING wie Designs, Marken, Logos, Schriftarten, Tonfolgen oder die Firma von WRING.
- “Autorisierter Nutzer” bezeichnet die Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer und/oder Stellvertreter des Kunden, die vom Kunden auf der WRING-Plattform nach Maßgabe dieser AGB registriert und autorisiert wurden, um auf die WRING-Plattform zuzugreifen und diese zu nutzen.
- „AWS“ bezeichnet die Amazon-Konzerngesellschaft, die dem Kunden nach Maßgabe der AWS-Vereinbarung den AWS-Dienst bereitstellt, also entweder die Amazon Web Services, Inc. oder eines ihrer verbundenen Unternehmen, die AWS-Dienste bereitstellen.
- „AWS-Dienste“ bezeichnet die von AWS bereitgestellten Dienste, für die sich der Kunde über die AWS-Webseite (oder auf andere von AWS bereitgestellte Weise) registrieren kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Webdienste, die auf der AWS-Webseite verfügbar sind und/oder in den Servicebedingungen unter der folgenden URL beschrieben werden: https://aws.amazon.com/service-terms/ (und die in der Folgezeit durch AWS festgelegten URLs), wie von AWS von Zeit zu Zeit aktualisiert.
- „AWS Distribution Program Guide for End Customers“ bezeichnet die zwischen dem Kunden und AWS geltenden unter nachfolgender URL in seiner jeweils aktuellen Fassung abrufbaren Richtlinien: https://distribution-program-legal-documents.s3-us-west-2.amazonaws.com/AWS+Distribution+Program+-+Program+Guide+for+End+Customers.pdf.
- „AWS-Konto“ bezeichnet ein direktes Nutzerkonto des Kunden bei AWS nach Maßgabe der AWS-Vereinbarung des Kunden mit AWS.
- „AWS-Vereinbarungen“ bezeichnet alle Vereinbarungen und Richtlinien, welche die Beziehungen des Kunden hinsichtlich dessen End Customer Accounts mit AWS regeln.
- „AWS-Website“ bezeichnet https://aws.amazon.com (und alle Nachfolge- oder verwandten Standorte, die von AWS festgelegt werden), wie von AWS von Zeit zu Zeit aktualisiert.
- „Distributor“ hat die im AWS Distribution Program Guide for End Customers festgelegte Bedeutung.
- „Distribution Seller“ hat die im AWS Distribution Program Guide for End Customers festgelegte Bedeutung.
- "Dokumentation" bezeichnet die Dokumentation für die WRING-Plattform, die entweder auf der WRING-Website oder anderweitig durch WRING bereitgestellt wird..
- “DSGVO” meint die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016.
- „End Customer Account“ hat die im AWS Distribution Program Guide for End Customers festgelegte Bedeutung.
- „Höhere Gewalt“ hat die im Abschnitt „Höhere Gewalt“ festgelegte Bedeutung.
- “Kardinalpflichten” hat die im Abschnitt “Beschränkte Haftung bei Verletzungen von Kardinalpflichten” festgelegte Bedeutung.
- „Kundendaten“ bezeichnet sämtliche Daten, die durch den Kunden oder ein Verbundenes Unternehmen des Kunden auf der WRING-Plattform hochgeladen oder durch die vertragsgemäße Nutzung der WRING-Plattform erzeugt werden, einschließlich sämtlicher Änderungen solcher Daten.
- “Kundenkennzeichen” bezeichnet sämtliche schutzrechtsfähige Kennzeichen des Kunden wie Designs, Marken, Logos, Schriftarten, Tonfolgen oder die Firma des Kunden.
- „Kundenkonto“ bezeichnet das Konto des Kunden auf der WRING-Plattform.
- „Reserved Instances“ bezeichnet eine Form von AWS-Rabatten, die für die laufzeitgebundene Bestellung eines AWS-Dienstes gewährt werden.
- „Savings Plans“ bezeichnet eine Form von AWS-Rabatten, die für die laufzeitgebundene Bestellung von Mindest-Rechenkapazitäten bei AWS gewährt werden.
- „Open Source Software“ ist Software, die unter Einhaltung der jeweiligen lizenzrechtlichen Vorgaben (wie Vorhalten von Lizenzinformationen, Offenlegung von Veränderungen oder Mitlieferung des Quellcodes) von den jeweiligen Rechteinhabern an jedermann zur umfassenden, d.h. auch zum Zwecke der Bearbeitung und Weitergabe (auch in bearbeiteter Form), und lizenzgebührenfreien Nutzung lizensiert wird und deren Quellcode verfügbar ist.
- “Order Form” meint eine zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene auf diese AGB verweisende Einzelvereinbarung über den Zugriff auf die WRING-Plattform und Supportleistungen, zum Beispiel ein vom Anbieter im Rahmen eines elektronischen Bestellprozesses bereitgestelltes und vom Kunden akzeptiertes Angebot.
- “Personenbezogene Daten” meint personenbezogene Daten (a) nach Maßgabe der DSGVO.
- „Program Management Account“ hat die im AWS Distribution Program Guide for End Customers festgelegte Bedeutung.
- „Verbundene Unternehmen“ sind die mit dem Anbieter oder Kunden im Sinne von §§ 15 ff. des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen.
- “Vertragsbeginn” bezeichnet das Datum, an dem eine Order Form Wirksamkeit erlangt. Wenn nicht in der jeweiligen Order Form abweichend geregelt, ist dies das Datum der Bestätigung durch den Anbieter.
- “Vertragsjahr” bedeutet jeden 12-monatigen Zeitraum während der Laufzeit einer Order Form, berechnet ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit.
- “Vertrauliche Informationen” hat die im Abschnitt “Vertrauliche Informationen” festgelegte Bedeutung.
- „Wichtiger Grund“ hat die im Abschnitt „Kündigung“ festgelegte Bedeutung.
- „WRING-Analysedaten“ bezeichnet die durch WRING gesammelten Kundendaten sowie alle Erweiterungen, Modifikationen und Erweiterungen dieser Kundendaten.
- „WRING-Inhalte“ bezeichnet WRING-Analysedaten, Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs), Web Services Description Language (WSDLs), Beispielcode, Software, Softwarebibliotheken, Softwarebilder, Befehlszeilentools, Daten, Texte, Audio, Videos oder Bilder, Proofs of Concept, Vorlagen, Ratschläge, Informationen, Programme (einschließlich Kredit- und Rabattprogramme) und weitere durch WRING, seine Verbundenen Unternehmen und Lizenzgebern im Zusammenhang mit der Zugänglichmachung der WRING-Plattform bereitgestellte Inhalte.
- „WRING-Plattform“ bezeichnet die über die Webseite app.wring.co abrufbare Software-as-a-Service-Plattform (einschließlich der WRING-Inhalte) für die Erhöhung der Kosteneffizienz von AWS-Diensten.
- Registrierung und Bevollmächtigung
- Um Zugriff auf die WRING-Plattform zu erhalten, muss der Kunde sich registrieren und konkrete Nutzer benennen, um sie als Autorisierte Nutzer zu qualifizieren. Bei der Registrierung eines Kontos für die WRING-Plattform müssen der Kunde und seine Autorisierten Nutzer WRING bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, darunter unter anderem den Namen des Kunden, die E-Mail-Adresse, ein Passwort sowie Rechnungsinformationen und Bankdaten.
- Der Kunde stellt sicher, dass die WRING im Rahmen der Registrierung bereitgestellten Informationen korrekt, vollständig und nicht irreführend sind, und verpflichtet sich, diese Informationen jederzeit korrekt und aktuell zu halten. Jedes vom Kunden erstellte Konto darf nicht auf Dritte übertragen oder diesen zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Vertraulichkeit seines Kontos und Passwort sowie der Konten und Passwörter seiner Autorisierten Nutzer und übernimmt die Verantwortung für alle Aktivitäten, die unter seinem Konto und den Konten seiner Autorisierten Nutzer stattfinden. Der Kunde wird WRING unverzüglich benachrichtigen, sobald er Kenntnis davon erlangt oder einen begründeten Verdacht hat, dass sein Konto oder die Konten seiner Autorisierten Nutzer nicht mehr sicher sind. Der Kunde wird zur Erhöhung der Sicherheit die Multi-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
- Der Kunde gewährleistet, die Vorgaben im AWS Distribution Program Guide for End Customers in seiner jeweils aktuellen Fassung während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten, insbesondere die Vorgabe, die WRING-Plattform nur bei Vorhandensein einer wirksamen AWS-Vereinbarung in Anspruch zu nehmen.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss einer Order Form die unter https://s3-us-west-2.amazonaws.com/solution-provider-program-legal-documents/Solution+Provider+Program+List+of+Services.pdf abrufbaren Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
- Der Kunde verpflichtet sich, WRING die erforderlichen Berechtigungen zu erteilen, um Zugriff auf die Kosten- und Nutzungsdaten zu erhalten und diese zum Zweck der Analyse der Kosteneffizienz auszulesen und dem Kunden die Ergebnisse solcher Analysen innerhalb der WRING-Plattform zugänglich zu machen.
- Wenn der Kunde AWS Organizations eingerichtet hat, gilt Folgendes:
- Der Kunde führt eine Umwandlung seines AWS-Kontos in ein von WRING administrierten End Customer Account durch, indem er sein AWS-Konto dem von WRING kommunizierten Program Management Account nach Maßgabe des AWS Distribution Program Guide for End Customers zuweist, WRING entsprechend bevollmächtigt und die dort beschriebenen Einstellungen am AWS-Konto nach Maßgabe der von WRING übermittelten Kontoinformationen durchführt. Der Kunde bevollmächtigt WRING, weitere End Customer Accounts in seinem Namen anzulegen.
- Der Kunde räumt WRING vollumfänglich Zugriff auf sein End Customer Account ein, in dem er die Einstellung „All Features“ aktiviert. Der Kunde ermächtigt WRING während der gesamten Vertragslaufzeit, im Namen des Kunden (i) den Abschluss und die Kündigung von Bestellungen zu Reserved Instances und/oder Savings Plans sowie (ii) andere Handlungen zur Erhöhung der Kosteneffizienz vorzunehmen.
- WRING schließt die oben genannten Bestellungen zu Reserved Instances und Savings Plans im Namen und in Vollmacht des Kunden mit AWS oder mit dem Distributor von AWS ab. Die Einzelheiten zur Vergütung und die Zahlungsmodalitäten sind in diesen AGB und der jeweiligen Order Form geregelt. Die Nutzungsvorgaben für den AWS-Dienst ergeben sich aus der AWS-Vereinbarung zwischen dem Kunden und AWS geregelt.
- Wenn der Kunde AWS Organizations nicht eingerichtet hat, nimmt der Kunde die im AWS Distribution Program Guide for End Customers beschriebenen Einstellungen am AWS-Konto vor.
- Leistungserbringung durch WRING
- Bereitstellung der WRING-Plattform
- WRING stellt dem Kunden die technische Möglichkeit und Berechtigung zur Verfügung, auf die WRING-Plattform nach Maßgabe der jeweiligen Order Form mittels Telekommunikationseinrichtungen zuzugreifen. Der Anwendungsbereich und der Funktionsumfang der WRING-Plattform sowie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für dessen Nutzung sind in der Order Form näher definiert. WRING stellt die WRING-Plattform als Software-as-a-Service zur Nutzung und zum Abruf durch den Kunden bereit.
- Ziel der WRING-Plattform ist es, die Kosten des Kunden für die Nutzung von AWS-Diensten durch Preismodelle für Reserved Instances und Savings Plans sowie durch zusätzliche Volumenrabatte und Enterprise-Rabattprogramme mittels konsolidierter Abrechnung über die Kundenbasis hinweg zu senken. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass WRING über die Bereitstellung der WRING-Plattform hinaus keinen konkreten Erfolg schuldet, insbesondere keinen bestimmten Prozentsatz an Ersparnissen hinsichtlich der AWS-Dienste des Kunden. Der Kunde erhält über die WRING-Plattform eine Übersicht über die mit der Nutzung von AWS-Diensten verbundenen Kosten sowie Einsparungen.
- Vorbehaltlich der wesentlichen Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden aus diesen AGB und/oder der anwendbaren Order Forms, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtungen, darf der Kunde auf die WRING-Plattform nach Maßgabe der Order Form zu eigenen internen Geschäftszwecken zugreifen. Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere an der Software erhält der Kunde nicht.
- Vorbehaltlich der Abschnitte „Zugriff auf die WRING-Plattform durch Verbundene Unternehmen“ darf der Kunde die WRING-Plattform nicht von Dritten nutzen lassen oder Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder die WRING-Plattform Dritten zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen. WRING ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen.
- Der maßgebliche Leistungsübergabepunkt für die WRING-Plattform ist der Routerausgang des von WRING genutzten Rechenzentrums. Für Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit von Hard- und Softwarekomponenten, der Telekommunikationsnetze oder sonstigen Netzwerken nach diesem Leistungsübergabepunkt ist WRING nicht verantwortlich. Die Anbindung des Kunden an Telekommunikationsnetze, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieser AGB und liegt allein in der Verantwortung des Kunden.
- WRING ist berechtigt, Teile der WRING-Plattform ganz oder teilweise durch geeignete Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Soweit WRING Unterauftragnehmer einsetzt und vom Kunden zur Nutzung der vertraglichen Leistungen des Unterauftragnehmers zusätzliche Bedingungen zu befolgen sind (z.B. Lizenz- oder sonstige Drittbedingungen), ist dies in der Order Form geregelt. Der Kunde verpflichtet sich, die in der Order Form geregelten zusätzlichen Bedingungen einzuhalten.
- Die im Zusammenhang mit der WRING-Plattform bereitgestellte oder kundenseitig ausgeführte Software enthält möglicherweise Open Source Software, für die die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber gelten. Die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber sind gegenüber den im Vertrag eingeräumten Nutzungsrechten vorrangig; dies gilt auch für Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse der Open Source Software-Lizenzbedingungen. Widersprechende Regelungen der AGB entfalten insoweit keine Geltung.
- Die Rechte und Pflichten des Kunden bei Verwendung der AWS-Dienste über sein AWS-Konto bzw. nach entsprechender Umwandlung über sein End Customer Account sind in der anwendbaren AWS-Vereinbarung des Kunden mit AWS geregelt mit Ausnahme der Regelungen zu Vergütung, Zahlungsmodalitäten und Steuern, die Gegenstand dieser AGB sind. Zur Klarstellung: Ein gesonderter Hinweis auf die Geltung der AWS-Vereinbarung in der Order Form ist entbehrlich.
- Zugriff auf die WRING-Plattform durch Verbundene Unternehmen
Der Kunde darf seinen Verbundenen Unternehmen Zugriff auf die WRING-Plattform gewähren, vorausgesetzt, dass: (i) das Zugriffsrecht ausschließlich auf Autorisierte Nutzer beschränkt ist, (ii) ein solcher Zugriff ausschließlich zu eigenen internen Geschäftszwecken des Verbundenen Unternehmens erfolgt, (iii) ein solcher Zugriff nicht dazu bestimmt sein darf, ganz oder teilweise, die Nutzungsbeschränkungen in diesen AGB oder der betreffenden Order Form zu umgehen und (iv) das Verbundene Unternehmen alle Nutzungseinschränkungen und Verpflichtungen einhält, die für den Kunden gelten.
- Verantwortlichkeit des Kunden für Verbundene Unternehmen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Verbundenen Unternehmen des Kunden die Bestimmungen dieser AGB bei der Verwendung der WRING-Plattform einhalten. Der Kunde hat ein Verschulden seiner Verbundenen Unternehmen in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
- Einschränkungen
Dem Kunde ist die vertragswidrige Nutzung der WRING-Plattform untersagt, insbesondere der Nutzung der WRING-Plattform für folgende Zwecke: (i) Vornahme von Tests, Reverse Engineering und Dekompilieren des zugrunde liegenden Quellcodes, (ii) Zugriff auf oder Nutzung der WRING-Plattform auf eine Weise, die darauf abzielt, Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Order Form zu umgehen, (iii) jedes unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen der WRING-Plattform, der Dokumentation oder von Anbieterkennzeichen, (iv) Überwachung des Datenverkehrs bei Nutzung der WRING-Plattform ohne die vorherige dokumentierte Einwilligung von WRING.
- Zugriff auf kostenlose Funktionen
- Soweit WRING dem Kunden unentgeltlich Funktionen der WRING-Plattform zur Nutzung überlässt, z.B. für einen befristeten Testzeitraum, gelten hierfür die nachfolgenden, abweichenden Regelungen zu Mängelansprüchen- und haftung:
- WRING haftet bei Sachmängeln für unmittelbare Mangelschäden, die dem Kunden entstehen, weil dem Kunden ein Sachmangel der WRING-Plattform arglistig verschwiegen wurde und bei Mangelfolgeschäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Anbieters beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen.
- WRING haftet bei Rechtsmängeln nur für Schäden, die dem Kunden entstehen, weil dem Kunden ein Rechtsmangel der WRING-Plattform arglistig verschwiegen wurde. Eine darüberhinausgehende Haftung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.
- WRING haftet im Übrigen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt jedoch unberührt.
- Recht zur Sperrung des Zugriffs
- WRING ist berechtigt, den Zugriff auf die WRING-Plattform durch den Kunden und/oder mit dem Kunden Verbundene Unternehmen – vorübergehend oder dauerhaft – mit sofortiger Wirkung sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für (i) eine Verletzung des Abschnitts "Verhinderung unberechtigten Zugriffs", (ii) eine Verletzung anwendbaren Rechts oder (iii) eine Verletzung des Abschnitts "Einschränkungen" oder (iv) eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere von Zahlungsverpflichtungen, durch den Kunden und/oder durch Verbundene Unternehmen vorliegen oder WRING ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat.
- Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird WRING die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und eine Sperrung vorab mit einem angemessenen Vorlauf in Textform androhen. Im Einzelfall kann eine Sperrung auch ohne vorherige Androhung durch WRING vorgenommen werden, um die von WRING mit der Sperrung verfolgten berechtigten Interessen zu wahren, soweit eine vorherige Androhung gesetzlich oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht erforderlich ist.
- Die Sperrung des Zugangs zur WRING-Plattform gilt nicht zugleich als Kündigung der betreffenden Order Form. Die Zugangssperrung ohne Kündigung kann WRING nur für eine angemessene Frist, maximal drei (3) Monate, aufrechterhalten.
- Der Anspruch von WRING auf Zahlung der Vergütung für die WRING-Plattform bleibt während der Sperrung unberührt bestehen. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung des Zugangs, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
- Backups
Wenn nicht in einer Order Form abweichend vereinbart, erstellt die WRING-Plattform keine regelmäßigen Backups der Kundendaten. Daher ist der Kunde allein dafür verantwortlich, regelmäßige und ausreichende Backups aller Kundendaten auf einer anderen Umgebung vorzunehmen.
- Updates und Funktionseinstellungen
- Updates der WRING-Plattform
- Vorbehaltlich der Abschnitte „Updates der WRING-Plattform“, „Recht auf Abschaltung von Funktionen“ und „Dienstbeschränkungen“ darf WRING die WRING-Plattform nach Vornahme einer Order Form an die aktuelle technische Entwicklung oder aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen bei den Leistungen von Unterauftragnehmern oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen und in diesem Rahmen die technischen Eigenschaften und Funktionalitäten verändern.
- Soweit eine solche Anpassung die WRING-Plattform aus der Sicht des Kunden nicht nur verbessert, sondern hierdurch der in der Order Form spezifizierte Leistungsumfang reduziert oder für den Kunden in unzumutbarer Weise geändert wird, wird WRING den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch sechs (6) Wochen im Voraus über die betreffende Anpassung der WRING-Plattform in Textform benachrichtigen, es sei denn, eine kurzfristigere Anpassung der WRING-Plattform ist erforderlich, um Sicherheitsprobleme zu beheben oder regulatorische Änderungen oder Gesetzesänderungen umzusetzen.
- Sofern WRING neue Funktionen zur Verfügung gestellt hat, darf WRING diese dem Kunden im eigenen Ermessen unter Mitteilung des damit verbundenen zusätzlichen Entgelts anbieten.
- Die Bestimmungen dieser AGB gelten entsprechend für die Bereitstellung von Updates und Upgrades sowie Patches zur Behebung von Leistungsmängeln.
- Recht auf Abschaltung von Funktionen
WRING darf jederzeit im eigenen Ermessen Funktionen der WRING-Plattform abschalten. WRING wird den Kunden mindestens drei Monate vor der Abschaltung einer Funktion der WRING-Plattform in Textform über die jeweilige Abschaltung benachrichtigen, es sei denn, (i) eine frühere Abschaltung ist aufgrund gesetzlicher Anforderungen oder Anforderungen aus einer Vereinbarung mit einem Dritten erforderlich oder (ii) eine fortgesetzte Bereitstellung der betreffenden Funktion begründet ein Sicherheitsrisiko für WRING oder seine Kunden oder stellt eine wesentliche wirtschaftliche oder technische Belastung von WRING dar.
- Dienstbeschränkungen
WRING darf unter folgenden Voraussetzungen einschränkende Änderungen der WRING-Plattform vornehmen und die Leistungsbeschreibung sowie die Dokumentation und Order Form entsprechend anpassen: (i) ein ungewöhnlich niedriger Anteil der Endnutzer verwenden die betreffende Funktion, (ii) der Fortbetrieb der betreffenden Funktion für den betreffenden Anteil der Endnutzer für WRING unverhältnismäßig ist und (iii) die betreffende Funktionen keinen wesentlichen Bestandteil der WRING-Plattform darstellt.
- Mitwirkungspflichten und weitere Verpflichtungen des Kunden
- Mitwirkungspflichten
- Unentgeltliche Mitwirkung. Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Bereitstellung der WRING-Plattform und Supportleistungen erforderlichen Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen rechtzeitig, vollständig und für WRING unentgeltlich erbracht werden, insbesondere die nach Maßgabe des Abschnitts „Registrierung und Bevollmächtigung“ erforderlichen Mitwirkungs- und Bereitstellungsleistungen.
- Autorisierter Ansprechpartner. Der Kunde wird WRING in Textform einen autorisierten Ansprechpartner benennen. Einen Wechsel des Ansprechpartners wird der Kunde WRING in Textform und rechtzeitig mitteilen. Der benannte Ansprechpartner gilt als bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für den Kunden abzugeben oder entgegenzunehmen sowie für den Kunden bindende Entscheidungen zu treffen.
- Verfügbarkeit und Kenntnisse. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiter des Kunden, die WRING bei der Leistungserbringung unterstützen, insbesondere die Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen erbringen, zu den vereinbarten Zeiten verfügbar sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzen, um die ihnen zugeteilten Aufgaben zu erfüllen.
- Technische Infrastruktur und Störungsmeldungen. Zu den Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Kunden zählt vor allem, sämtliche Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre zu schaffen, die für die vereinbarungsgemäße Nutzung der WRING-Plattform erforderlich sind. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Kunde insbesondere (i) die Anbindung an Telekommunikationsnetze, (ii) die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie (iii) die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden für die Nutzung der WRING-Plattform erforderlichen IT-Infrastruktur (Hard- und Software, inklusive notwendiger Softwarelizenzen für Drittsoftware) sicherstellen; (iv) die in der Order Form festgelegten technischen Nutzungsvoraussetzungen bereitstellen; (v) Störungen bei der Nutzung der WRING-Plattform unverzüglich nach Entdeckung an WRING melden; (vi) bei Störungsmeldungen die aufgetretenen Symptome, die Programmfunktionalität sowie die System- und Hardwareumgebung detailliert beobachten und WRING eine Störung unter Angabe von für die Störungsbeseitigung zweckdienlichen Informationen, beispielsweise Anzahl der betroffenen Anwender, Schilderung der System- und Hardwareumgebung sowie ggf. simultan geladener Drittsoftware, und Unterlagen schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) melden; (vii) WRING bei der Suche nach der Störungsursache unterstützen und seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit WRING anhalten.
- Solange Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen des Kunden nicht vertragsgemäß erbracht sind, ist WRING von der betreffenden Leistungspflicht ganz oder teilweise insoweit befreit, wie WRING auf die jeweilige Mitwirkung und/oder Beistellung angewiesen ist. WRING ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen, die durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungs- und Beistellleistungen durch den Kunden entstehen. Durch die nicht vertragsgemäße Erbringung der Mitwirkungs- und Beistellleistungen entstehender Mehraufwand kann von WRING gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Etwaige weitergehende Ansprüche von WRING bleiben unberührt.
- Verhinderung unberechtigten Zugriffs
Der Kunde wird die ihm bzw. seinen Autorisierten Nutzern zugeordnete Nutzer- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, WRING unverzüglich hiervon zu informieren.
- Keine Speicherung rechtswidriger Inhalte
Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, seine Daten und Informationen vor deren Ablage auf der WRING-Plattform auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen wie Firewalls oder Virenschutzprogramme einzusetzen.
- Geistiges Eigentum
- Geistiges Eigentum von WRING
WRING sowie seine Verbundenen Unternehmen oder Lizenzgeber sind Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an und im Zusammenhang mit der WRING-Plattform sowie der WRING-Inhalte und Dokumentation sowie allen davon abgeleiteten Werken, einschließlich etwaigen Anpassungen und Veränderungen, die aufgrund von Hinweisen oder sonstigem Input des Kunden vorgenommen wurden. Alle Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt werden, sind WRING und seinen Lizenzgebern vorbehalten. Hiervon ausgenommen sind Kundendaten.
- Kundendaten
Wenn nicht in den AGB oder der Order Form abweichend geregelt, stehen dem Kunden sämtliche Rechte an allen Kundendaten zu und er trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Pflege der Kundendaten. Unbeschadet des Vorstehenden wird der Kunde WRING die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen, um die Verarbeitung der Kundendaten für die Erbringung der WRING-Plattform durch WRING und dessen Erfüllungsgehilfen nach den Bestimmungen der AGB und der Order Form zu ermöglichen.
- Analysen
WRING und seine Verbundenen Unternehmen sind berechtigt, Informationen aus der Nutzung der WRING-Plattform und der AWS-Dienste durch den Kunden zu verwenden, um Analysen zu erstellen und auf Grundlage der Analysen die WRING-Plattform zu verbessern, Korrelationen aus den Informationen abzuleiten und die anschließend verbesserte WRING-Plattform nach eigenem Ermessen zu nutzen. Im Rahmen der Analysen werden Informationen ausschließlich anonymisiert gesammelt. Sie enthalten also weder Kundendaten noch personenbezogene Daten und werden als WRING-Inhalte behandelt. Die Analysen dürfen auch für den Zweck des Trainings und der Entwicklung von Systemen des maschinellen Lernens sowie des Auffindens von Mustern und Korrelationen für künstliche Intelligenz verwendet werden.
- Personenbezogene Daten
- Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Weitergabe von personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter und der sonstigen Betroffenen im Zusammenhang mit der Nutzung der WRING-Plattform verantwortlich.
- Soweit WRING im Rahmen der Erbringung der WRING-Plattform personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird WRING im Auftrag des Kunden tätig. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden die Parteien in diesen Fällen im AVV festlegen.
- Feedback
Der Kunde gewährt WRING ein unwiderrufliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen Empfehlungen, Berichtigungen oder sonstigem Feedback zur Verwendung und Einbindung in die WRING-Plattform, in die Dokumentation und zur sonstigen uneingeschränkten wirtschaftlichen Verwertung zu eigenen oder fremden Geschäftszwecken.
- Kundenkennzeichen und Referenzen
WRING ist berechtigt, auf die Vertragsbeziehung zum Kunden in geeigneter Form in Broschüren und Publikationen (z.B. Referenzlisten) hinzuweisen und in diesem Zusammenhang Kundenkennzeichen zu verwenden. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, wird er WRING entsprechend darauf in Textform hinweisen.
- Vergütung
- Vergütung für die WRING-Plattform
- Wenn entsprechend vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, für die Bereitstellung der WRING-Plattform das in der Order Form vereinbarte Nutzungsentgelt zu zahlen.
- Ist für die Bereitstellung der WRING-Plattform eine nutzungsunabhängige pauschale Vergütung pro Zeiteinheit (z.B. Monat, Quartal, Jahr) vereinbart, ist diese für die Mindestlaufzeit und für jeden Verlängerungszeitraum jeweils im Voraus zur Zahlung fällig. Eine nutzungsabhängige Vergütung wird nachträglich abgerechnet.
- Alle genannten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde hat die Vergütung ohne Abzug von Quellensteuern oder ähnlichen Abgaben an WRING zu zahlen.
- Die Vergütung wird zum Zeitpunkt der Zustellung der Rechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum sofort fällig.
- Bei veränderten Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder Preiserhöhungen von Unterauftragnehmern ist WRING berechtigt, die Vergütung für die WRING-Plattform anzupassen. Eine solche Preisanpassung ist jedoch frühestens zwölf (12) Monate nach Abschluss der Order Form und nur einmal jährlich zulässig. WRING wird dem Kunden die Änderung spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist sowohl WRING wie der Kunde berechtigt, die Order Form im Ganzen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als drei Prozent (3 %) der bisherigen Vergütung ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise.
- Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
- Er ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber WRING nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen WRING gerichtete Ansprüche ist ausgeschlossen. Vorgenanntes gilt jedoch nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
- Vergütung für AWS-Dienste
- Der Kunde bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit allein verantwortlich für die Vergütung der AWS-Dienste, einschließlich aller Buchungen von Reserved Instances und/oder Savings Plans, die von WRING im Namen des Kunden getätigt werden. Der Kunde leistet die Vergütung für die Verwendung der AWS-Dienste an WRING, einschließlich aller Buchungen von Reserved Instances und/oder Savings Plans, die von WRING im Namen des Kunden getätigt werden. WRING stellt dem Kunden die Vergütung für die betreffenden AWS-Dienste als autorisierter Partner von AWS in Rechnungen und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnungen fristgerecht an WRING zur Weiterleitung an einen Distributor oder an AWS zu zahlen.
- Die Vergütung für die AWS-Dienste wird monatlich in Rechnung gestellt. Diese Vergütung berücksichtigt etwaige Einsparungen und Rabatte, die sich aus der Nutzung der WRING-Plattform ergeben.
- Alle genannten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde hat die Vergütung ohne Abzug von Quellensteuern oder ähnlichen Abgaben an WRING zu zahlen.
- Die Vergütung wird zum Zeitpunkt der Zustellung der Rechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum sofort fällig.
- Er ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber WRING nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung von gegen WRING gerichteter Ansprüche ist ausgeschlossen. Vorgenanntes gilt jedoch nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
- Vertraulichkeit
- Grundsätzliches
Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieser AGB oder einer Order Form aufgrund dieser AGB zur Kenntnis gelangten geschützten oder vertraulichen Informationen und Daten, insbesondere der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, der jeweils anderen Vertragspartei Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere werden die geschützten oder vertraulichen Informationen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt und nicht ohne vorherige Zustimmung des offenbarenden Vertragspartners Dritten mittelbar oder unmittelbar zugänglich gemacht. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht die mit den Vertragsparteien gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen. Die Vertragsparteien verpflichten sich darüber hinaus, die ihnen überlassenen geschützten oder vertraulichen Informationen ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu nutzen.
- Vertrauliche Informationen
Geschützte oder vertrauliche Informationen im Sinne dieser AGB oder einer Order Form aufgrund dieser AGB sind sämtliche Informationen, die
- zu den nach § 2 Nr. 1 GeschGehG geschützten Informationen gehören;
- seitens einer Vertragspartei ausdrücklich und schriftlich als vertraulich bezeichnet wurden;
- durch gewerbliche und andere Schutzrechte geschützt sind, z.B. Entwurfsmaterial für Software (vgl. § 69a Abs. 1 UrhG);
- persönliche oder sachliche Verhältnisse der Kunden des Auftraggebers umfassen und unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz oder eine ähnliche Geheimhaltungspflicht fallen oder von ähnlicher Natur wie die durch Bankgeheimnis oder Datenschutz geschützten Daten sind; oder
- bei denen sich das Geheimhaltungsinteresse der offenbarenden Vertragspartei aus der Natur der Information ergibt, namentlich Konzepte, Geschäftspläne, Muster, Verfahren, Formeln, Quellcode, Produktionstechniken und Ideen, Produkt- und Programmspezifikationen, Zeichnungen, Verkaufs- und Marketingdaten bzw. Marketingpläne, Informationen über Preisgestaltung und Kosten, Informationen über Lieferanten und Geschäftsbeziehungen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
- Ausnahmen
Die Einbeziehung unter die geschützten oder vertraulichen Informationen endet, wenn in Bezug auf die geschützten oder vertraulichen Informationen ganz oder zum Teil nachweislich Folgendes gilt:
- Sie waren der sie empfangenden Vertragspartei vor der Übermittlung bereits bekannt oder
- sie waren vor der Mitteilung bereits öffentlich bekannt oder
- sie wurden nach Mitteilung ohne Mitwirkung der empfangenden Vertragspartei sowie unabhängig von einem etwaigen Versäumnis der empfangenden Vertragspartei öffentlich bekannt oder
- sie sind der empfangenden Vertragspartei durch einen Dritten bekannt gemacht worden, der keiner direkten oder indirekten Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei unterliegt.
Der Nachweis des Vorliegens einer dieser Ausnahmen ist von derjenigen Vertragspartei zu führen, die sich auf die Ausnahme beruft.
- Umgang mit vertraulichen Informationen
Die von einer Vertragspartei erhaltenen geschützten oder vertraulichen Informationen dürfen von der anderen Vertragspartei nur denjenigen Mitarbeitern, Beratern, Subunternehmern oder sonstigen Dritten zugänglich gemacht werden, die von ihnen Kenntnis nehmen müssen („Sachlich begrenzter Personenkreis“), um die in diesen AGB oder einer Order Form aufgeführten oder sich daraus ergebenden Pflichten zu erfüllen. Sämtliche Mitglieder des sachlich begrenzten Personenkreises, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit den geschützten oder vertraulichen Informationen in Berührung kommen, müssen vor der Weitergabe dieser Informationen an diesen Personenkreis zu Bedingungen zur Geheimhaltung verpflichtet werden, die mindestens denen diesen AGB entsprechen, und zwar auch über eine eventuelle Beendigung des jeweiligen Vertrags- bzw. Arbeitsverhältnisses mit dem jeweiligen Mitglied des Personenkreises hinaus.
- Geltungsdauer
Die Geheimhaltungsverpflichtung in dieser Ziffer gilt auch für drei (3) Jahre über die Beendigung des Vertrags hinaus, und zwar unabhängig davon, ob die Order Form durch Kündigung, Rücktritt oder auf andere Weise beendet werden sollte.
- Herausgabe und Löschung
Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. Kopien von Unterlagen, die im Rahmen regelmäßiger Datensicherungsmaßnahmen angefertigt werden, sind von dieser Herausgabepflicht befreit, sofern die ansonsten zur Herausgabe verpflichtete Partei sicherstellt, dass die Regelungen dieser Ziffer weiterhin Anwendung finden und die Unterlagen für keine sonstigen, über die reine Datensicherung hinausgehenden Zwecke verwendet werden können.
- Freistellung bei Drittrechtsverletzungen
- Freistellung durch WRING
- Sofern ein Dritter berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten durch WRING oder durch die von WRING bereitgestellte, vom Kunden vertragsgemäß genutzte WRING-Plattform gegen den Kunden erhebt, und die Nutzung der WRING-Plattform dem Kunden ganz oder teilweise rechtskräftig untersagt wird, haftet WRING gegenüber dem Kunden wie folgt, wenn und soweit WRING diesbezüglich ein Verschulden vorzuwerfen ist.
- WRING wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (i) dem Kunden die Möglichkeit zur Nutzung der WRING-Plattform verschaffen, oder (ii) die WRING-Plattform so ändern, dass das Schutzrecht des Dritten nicht verletzt wird, die WRING-Plattform aber im Wesentlichen dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen, oder (iii) die Order Form des Kunden außerordentlich kündigen und die entrichtete Vergütung für die WRING-Plattform für den Zeitraum zurückerstatten, für den diese nicht mehr vertragsgemäß genutzt werden können.
- Darüber hinaus stellt WRING den Kunden von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten aufgrund einer vertragsgemäßen Nutzung der WRING-Plattform sowie von den hierdurch verursachten Kosten der Rechtsverteidigung in den Grenzen der in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkungen frei.
- Der Kunde wird WRING bei allen Schadensminderungsmaßnahmen angemessen unterstützen. Die Verpflichtungen von WRING zur Freistellung bestehen nur, soweit der Kunde WRING von der Geltendmachung oder Androhung solcher Ansprüche unverzüglich in Textform benachrichtigt, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen WRING vorbehalten bleiben oder nur im dokumentierten Einvernehmen mit WRING geführt werden, der Kunde jede von WRING für die Beurteilung der Lage oder Abwehr der Ansprüche gewünschte Information unverzüglich zugänglich macht und angemessene Unterstützung gewährt. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch Vorgaben des Kunden, durch eine von WRING nicht voraussehbare Nutzung der WRING-Plattform oder dadurch verursacht wird.
- Freistellung durch den Kunden
- Der Kunde wird WRING von Ansprüchen Dritter oder behördlichen Bußgeldern wegen Verletzungen der Verpflichtungen im Abschnitt „Kundendaten“, im Abschnitt „Verpflichtung zur Datenmigration und Recht zur Datenlöschung“, wegen Verstößen gegen die AWS-Vereinbarungen sowie gegen etwaige Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Distributoren auf erstes Anfordern hin freistellen und auf dessen Anfordern die Rechtsverteidigung gegen die Ansprüche Dritter und/oder gegen behördliche Anordnungen übernehmen oder die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung für WRING übernehmen, vorausgesetzt, dass dem Kunden diesbezüglich ein Verschulden vorzuwerfen ist.
- WRING wird den Kunden bei allen Schadensminderungsmaßnahmen angemessen unterstützen. Die Verpflichtungen des Kunden zur Freistellung bestehen nur, soweit WRING den Kunden von der Geltendmachung oder Androhung solcher Ansprüche unverzüglich in Textform benachrichtigt, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen dem Kunden vorbehalten bleiben oder nur im dokumentierten Einvernehmen mit dem Kunden geführt werden, WRING jede von dem Kunden für die Beurteilung der Lage oder Abwehr der Ansprüche gewünschte Information unverzüglich zugänglich macht und angemessene Unterstützung gewährt.
- Gewährleistung durch WRING
- Leistungsmängel
- Ein Mangel der WRING-Plattform liegt dann vor, wenn diese nicht im Wesentlichen den Vorgaben in der Order Form entsprechen.
- Der Kunde hat dem Anbieter Mängel der WRING-Plattform unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen zu melden; für den Inhalt der Meldung gelten die Anforderungen an die Störungsmeldung gemäß dem Abschnitt „Technische Infrastruktur und Störungsmeldungen“ entsprechend. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
- Mangelgewährleistung
- WRING wird auf eigene Kosten die Ursache eines Mangels ermitteln. Führt die Ursachenermittlung zu dem Ergebnis, dass eine Störung der WRING-Plattform nicht auf einen von WRING zu vertretenden Mangel zurückzuführen ist, muss WRING die Störung nur beseitigen, wenn der Kunde sich bereit erklärt, die damit verbundenen Kosten zu übernehmen.
- WRING kann Leistungsmängel nach eigenem Ermessen durch Beseitigung, Umgehung oder Ersatzverschaffung beheben. Die Mangelbeseitigung erfolgt nach Aufforderung des Kunden in Textform.
- § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen.
- Eine sofortige Minderung der laufenden Vergütung für die WRING-Plattform ist nur zulässig, soweit die Minderungsforderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist; dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, etwaig überbezahlte Beträge nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzufordern.
- Erbringt WRING Leistungen bei der Mängelermittlung oder - beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann WRING eine Vergütung nach Aufwand verlangen, wenn der Kunde das Nichtvorliegen eines Mangels mindestens grob fahrlässig verkannt hat.
- Zur Klarstellung: WRING gewährleistet nicht die Funktionsfähigkeit der AWS-Dienste. Für die Erbringung der AWS-Dienste ist ausschließlich AWS nach Maßgabe der AWS-Vereinbarung mit dem Kunden verantwortlich. Sämtliche Gewährleistungsbegehren des Kunden im Zusammenhang mit den AWS-Diensten haben sich insoweit gegen AWS zu richten.
- Höhere Gewalt
Wird die Bereitstellung der WRING-Plattform durch Umstände verzögert oder vorübergehend unmöglich, die für WRING auch unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht vorhersehbar waren (z.B. Epidemie, Pandemie, Brände, Explosionen, Stromausfälle, Cyberattacken, Erdbeben, Überschwemmungen, schwere Stürme, Streiks, Embargos, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Krieg, Terrorismus (einschließlich Cyber-Terrorismus), ein nicht vom Anbieter zu vertretender Netzwerkausfall) (nachfolgend „Höhere Gewalt“), so verlängern sich Leistungsfristen um einen der Dauer des Vorliegens der höheren Gewalt entsprechenden Zeitraum. WRING wird den Kunden über das Ereignis höherer Gewalt unverzüglich in Textform informieren. Besteht die Höhere Gewalt über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 90 Kalendertagen, steht dem Kunden das Recht zu, die Order Form mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Frist in Textform zu kündigen. In diesem Fall wird der Kunde WRING die vereinbarte Vergütung für die Nutzung der WRING-Plattform vor der Kündigung bezahlen; weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters gegen den Kunden bleiben vorbehalten.
- Haftung
- Unbeschränkte Haftung
Die Vertragsparteien haften nach den gesetzlichen Regelungen und ohne Beschränkung für:
- Die Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf das Verschulden einer der Parteien oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind;
- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
- Verletzung einer von der jeweiligen Vertragspartei gegebenen Beschaffenheitsgarantie;
- Betrug oder arglistige Täuschung;
- Verstöße gegen das Mindestlohngesetz; oder
- Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag.
- Beschränkte Haftung bei Verletzungen von Kardinalpflichten
In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften die Vertragsparteien nur, wenn eine Pflicht verletzt wurde, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Unter dem Begriff der Kardinalpflicht sind solche Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Kardinalpflichten sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der WRING-Plattform, der Freiheit von Rechtsmängeln der WRING-Plattform sowie solchen Sachmängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung der WRING-Plattform ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden pro Schadensfall begrenzt.
- Typischerweise beim Vertragsschluss vorhersehbare Schäden
Als typischerweise beim Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden im Sinne des Abschnitts „Haftung bei Verletzungen von Kardinalpflichten“ definieren die Vertragsparteien den nachfolgenden Betrag:
dem Gesamtbetrag der Einsparungen in Hinblick auf die AWS-Dienste des Kunden, die der Kunde über die Verwendung der WRING-Plattform in den vergangenen zwölf (12) Kalendermonaten erzielt hat.
- Weitere Haftungsbeschränkungen
Vorbehaltlich des Abschnitts „Unbeschränkte Haftung“ haftet keine der Vertragsparteien für die folgenden Schäden:
- Verlust von erwarteten Einsparungen;
- Verlust von Gewinnerwartungen;
- Schäden des Rufs oder Reduktion des Firmenwerts;
- Mangelfolgeschäden oder Weiterfresserschäden;
- verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln der WRING-Plattform, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, soweit sich der Mangel nicht auf eine vom Anbieter zugesicherte Eigenschaft bzw. Garantie bezieht;
- bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet WRING im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
- Weitere Haftungsregelungen
- Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem Vertrag Ansprüche aus einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Anbieters nach Maßgabe des Abschnitts „Beschränkte Haftung bei Verletzungen von Kardinalpflichten“ her, gilt der im Abschnitt „Typischerweise beim Vertragsschluss vorhersehbare Schäden“ bestimmte Haftungshöchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Der Haftungshöchstbetrag steht dem Kunden und den anderen Anspruchstellern nur gemeinschaftlich und einmalig zur Verfügung (Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 BGB).
- Einreden und Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Anbieter auch gegenüber Dritten zu.
- Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
- Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden verjähren innerhalb von einem (1) Jahr; hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist findet § 199 Abs. 1 BGB Anwendung. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadenersatz und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft bzw. einer Garantie. Dies gilt weiter nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
- Vertragslaufzeit und Kündigung
- Vertragslaufzeit von Order Forms
Soweit in der Order Form nicht abweichend vereinbart, hat die jeweilige Order Form eine Mindestvertragslaufzeit von 30 Kalendertagen. Die Parteien können die jeweilige Order Form unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten in Textform kündigen.
- Kündigung
- Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei ist berechtigt, Order Forms jederzeit nach § 314 BGB aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der anderen Partei die Fortsetzung einer Order Form nicht mehr zugemutet werden kann („Wichtiger Grund“). Besteht der Wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Ein Wichtiger Grund, der den Anbieter zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn (i) der Kunde sich mit der Zahlung der Vergütung in Verzug befindet und trotz Mahnung keine Zahlung leistet, oder die andere Partei Insolvenz anmeldet oder zahlungsunfähig wird, oder (ii) die Erbringung der WRING-Plattform gegen gesetzliche oder regulatorische Vorgaben verstößt.
- Verpflichtung zur Datenmigration und Recht zur Datenlöschung. Nach Zugang einer Kündigung des Anbieters oder nach einer Eigenkündigung des Kunden wird der Kunde unverzüglich dafür Sorge tragen, dass seine mit WRING-Plattform verwalteten Daten spätestens bei Beendigung der Order Form gesichert und auf ein System des Kunden migriert werden. WRING wird dem Kunden einen Export der Kundendaten in einem maschinenlesbaren Format ermöglichen. WRING wird dem Kunden auf Anfrage eine Auflistung aller Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, die während des Wechselvollzugs übertragen werden können, zur Verfügung stellen, einschließlich mindestens aller exportierbaren Daten. Hiervon ausgenommen sind Daten, die für die interne Funktionsweise der WRING-Plattform spezifisch sind und bei denen im Fall einer Übertragung die Gefahr einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen von WRING besteht, es sei denn, ein Zurückhalten dieser Daten behindert den Wechsel des Kunden nach Maßgabe des Abschnitts „Exit-Management“. WRING stellt dem Kunden auf Anfrage eine erschöpfende Liste der im letzten Satz erwähnten ausgenommen Datenkategorien zur Verfügung. Nachdem Beendigung der Order Form nach Maßgabe des Abschnitts „Unterrichtung über den Vertragsbeendigung“ garantiert WRING, dass alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt vom Kunden generiert werden oder sich direkt auf den Kunden beziehen, vollständig gelöscht werden.
- Exit-Management. WRING wird den Kunden innerhalb einer Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen ab Ablauf der im Abschnitt „Vertragslaufzeit von Order Forms“ genannten Kündigungsfrist („Übergangszeitraum“) auf Anfrage in angemessener Form bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter unterstützen und die WRING-Plattform gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung weiter zugänglich machen. Auf Anfrage des Kunden unterstützt WRING den Kunden angemessen bei seiner Ausstiegsstrategie, insbesondere durch Bereitstellung aller einschlägigen Informationen. WRING wird den Kunden eindeutig über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste unterrichten, die auf den Betrieb der WRING-Plattform durch WRING zurückgehen. WRING gewährleistet ein hohes Maß an Sicherheit für die Kundendaten während ihrer Übertragung und die kontinuierliche Sicherheit der Daten während des Übergangszeitraums im Einklang mit dem geltenden Unionsrecht und anwendbaren nationalen Rechts.
- Unterrichtung über Vertragsbeendigung. WRING wird den Kunden über die Beendigung der Order Form unterrichten. Eine Beendigung ist anzunehmen, wenn der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter erfolgreich vollzogen hat oder nach Ablauf der Kündigungsfrist im Abschnitt „Vertragslaufzeit von Order Forms“, wenn der Kunde nicht wechseln, sondern seine exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Beendigung löschen möchte.
- Schlussbestimmungen
- Änderungsrecht
- Für den Fall von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen bei den vom Anbieter an den Kunden weiterzugebenden Bedingungen von Unterauftragnehmern oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse behält sich WRING vor, den Vertrag nach Maßgabe der folgenden Regelung in Bezug auf die Order Form mit dem Kunden zu ändern, sofern dadurch nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Inhalte der Order Form geändert werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- WRING wird die Änderung dem Kunden in Textform mitteilen. Wenn der Kunde gegenüber dem Anbieter der Änderung nicht in Textform binnen sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und es ist für die zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehende Order Form ab diesem Zeitpunkt die geänderte Fassung des Vertrags maßgeblich. Auf diese Folge wird WRING den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde die Änderung nicht akzeptiert, sind sowohl WRING als auch der Kunde dazu berechtigt, die Order Form mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
- Änderungen und Ergänzungen der Order Form sowie sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit der Order Form, die eine Rechtsfolge auslösen (z.B. Fristsetzungen, Kündigungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten der Parteien aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ist Potsdam, Deutschland.
STAND: 21. Februar 2025
Auftragsverarbeitungsvertrag für die WRING-Plattform
zwischen
dem in der Order Form definierten Kunden
– nachfolgend „Verantwortlichen“ oder „Auftraggebers“ genannt –
und
WRING GmbH, Karl-Liebknecht-Str. 37, 14482 Potsdam, HRB 39871 P
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
gemeinsam "die Parteien"
Präambel
Der Auftragnehmer erbringt dem Verantwortlichen die WRING-Plattform nach Maßgabe der Allgemeine Geschäftsbedingungen für die WRING-Plattform und der Order Form (im Folgenden "Hauptvertrag"). In diesem Zusammenhang wird der Auftragnehmer mit personenbezogenen Daten des Verantwortlichen in Berührung kommen. Mit diesem Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden „AVV“) werden die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Parteien, die sich aus der Erbringung von dem in dem vorgenannten Vertrag geregelten Leistungsumfang durch den Auftragsverarbeiter ergeben, festgehalten.
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen auf der Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags.
- Einzelheiten über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertrags, einschließlich der Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten und der Kategorien der betroffenen Personen, sind in Anlage 1 dieser AVV festgelegt.
- Die Laufzeit dieses AVV sowie seiner Kündigungsfristen richten sich nach den Bestimmungen des Hauptvertrags, vorausgesetzt, dass sich aus den Bestimmungen dieses AVV keine weitergehenden Verpflichtungen ergeben. Aufgrund der Abhängigkeit vom Hauptvertrag endet dieser AVV mit der Beendigung des Hauptvertrags. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses AVV bleibt davon unberührt. Im Falle des Fehlens von Bestimmungen zur Vertragsdauer und Kündigung im Hauptvertrag endet dieser AVV mit der Erfüllung der zwischen den Parteien vereinbarten Verarbeitungstätigkeiten.
- Ort der Verarbeitung
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke des Hauptvertrages erfolgt grundsätzlich in Deutschland. Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einzelfall nach Maßgabe eines Hauptvertrages für die Zwecke des Hauptvertrages in Ländern außerhalb der EU oder des EWR erfolgt, wird die Angemessenheit des Datenschutzniveaus gemäß den Bestimmungen von Art. 44 ff. DSGVO sichergestellt.
- Mit der Unterzeichnung des Hauptvertrags gibt der Verantwortliche seine Zustimmung zur Datenverarbeitung gemäß Anlage 1 dieses AVV, einschließlich – sofern im Einzelfall vorgesehen und in Anlage 1 oder einer dokumentierten Weisung oder Vertragsänderung festgehalten – der Verarbeitung von Daten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums und des Zugriffs auf Daten von außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
- Rechte und Pflichten des Auftraggebers
- Im Rahmen dieses AVV ist der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Ziff. 7 DSGVO und insbesondere verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.
- Mit Unterzeichnung des Hauptvertrags erteilt der Auftraggeber die Weisung, personenbezogene Daten auftragsgemäß wie in der Leistungsvereinbarung beschrieben zu verarbeiten. Bei Bedarf kann der Auftraggeber darüber hinaus in schriftlicher oder einer anderen dokumentierten Form Einzelweisungen erteilen. Änderungen des Verarbeitungsgegenstands und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. Dies gilt nicht für Änderungen des Hauptvertrags. Diese sind zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber nach den Bestimmungen des Hauptvertrags zu vereinbaren.
- Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über alle bei der Ausführung der vereinbarten Leistung festgestellten Fehler und Störungen.
- Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer wird die im Geltungsbereich dieses AVV verarbeiteten personenbezogenen Daten ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggebers verarbeiten, es sei denn es liegt eine entgegenstehende rechtliche Verpflichtung des Auftragnehmers vor. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragsverarbeiter zur Erstellung aggregierter nicht-personenbezogener Daten sowie zur Erstellung von Statistiken im Zusammenhang mit Kundendaten für die Abrechnungszwecke, Financial Reporting sowie zur Fortentwicklung der WRING-Plattform.
- Der Auftragnehmer beschränkt den Zugang zu personenbezogenen Daten innerhalb seiner Organisation auf Mitarbeiter, die zur Erbringung der Leistungen im Rahmen des Hauptvertrags Zugang zu den personenbezogenen Daten benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, und die zuvor mit den für sie relevanten Datenschutzbestimmungen vertraut gemacht wurden.
- Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich in Textform zu informieren, wenn er der Ansicht ist, dass eine Weisung gegen deutsche oder europäische Datenschutzvorschriften verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung der betreffenden Weisung auszusetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
- Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragnehmer zur Verfügung stehenden Informationen unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherheit der Verarbeitung. Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber in angemessenem Umfang bei der Benachrichtigung der Aufsichtsbehörden und der betroffenen Personen im Fall von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, bei der Datenschutzfolgenabschätzung und im Falle einer möglichen Konsultation einer Aufsichtsbehörde.
- Soweit sich betroffene Personen mit einem Ersuchen mit Bezug auf Pflichten des Auftraggebers unmittelbar an den Auftragnehmer wenden, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Abhängig von der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei seiner Pflicht zur Beantwortung von Betroffenenanfragen.
- Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf dessen Nachfrage in angemessener Weise mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen nach anwendbarem Datenschutzrecht (einschließlich des Rechts auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten) unterstützen.
- Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß Artikel 32 bis 36 DSGVO.
- Sicherheit der Verarbeitung
Der Auftragnehmer wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbefugter Verarbeitung (einschließlich unbefugter Offenlegung, unbefugtem Zugriff, Verlust, Änderung und Zerstörung) ergreifen. Dabei sind (i) der Stand der Technik, (ii) die Kosten der Umsetzung, (iii) die Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten und (iv) die Risiken für die betroffenen Personen zu berücksichtigen.
- Unterauftragsverhältnisse (weitere Auftragsverarbeiter)
- In Anlage 2 dieses AVV sind alle weiteren Auftragsverarbeiter aufgeführt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Auftragnehmer im Rahmen des Hauptvertrags beschäftigt werden und personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten (im Folgenden "Unterauftragnehmer"). Mit Unterschrift dieser Vereinbarung genehmigt der Auftraggeber den Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragnehmer und aller künftigen zusätzlichen Unterauftragnehmer. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Standard-IT-Dienste (wie Hosting-Dienste), Wartungs- und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
- Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber beabsichtigte Änderungen in Bezug auf den Einsatz der in Anlage 3 genannten Unterauftragnehmer mit, einschließlich der Verwendung neuer Unterauftragnehmer.
- Der Auftraggeber kann gegen die beabsichtigten Änderungen innerhalb von zwei (2) Wochen nach Information des Auftragnehmers über die geplanten Änderungen Widerspruch einlegen. Sofern der Auftraggeber binnen dieser Frist keinen Widerspruch einlegt, gelten die geplanten Änderungen des Auftragnehmers als genehmigt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Hauptvertrag einschließlich dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung fristlos zu kündigen oder eine angemessene Vergütung für die durch den Widerspruch entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
- Im Falle des Einsatzes eines Unterauftragnehmers schließt der Auftragnehmer mit diesem eines dokumentierten Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten ab. In diesem Vertrag wird der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer Verpflichtungen auferlegen, die den Verpflichtungen in dieser Vereinbarung im Wesentlichen gleichwertig sind.
- Kontrollrechte des Auftraggebers
- Zum Nachweis der im AVV festgelegten Pflichten wird der Auftragnehmer auf Anfrage des Auftraggebers aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit vorlegen.
- Der Auftraggeber kann in den folgenden Fällen Vor-Ort-Audits beim Auftragnehmer durchführen, wenn und soweit dem keine rechtlichen Verpflichtungen des Auftragnehmers, insbesondere datenschutzrechtliche oder Vertraulichkeitsverpflichtungen, entgegenstehen, (i) wenn und soweit der Auftraggeber andernfalls seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann; oder (ii) wenn und soweit eine Datenschutzbehörde den Auftraggeber rechtlich bindend zu einer Vor-Ort-Kontrolle verpflichtet; und soweit es technisch sichergestellt werden kann, dass während eines Audits kein Zugriff auf Daten, die nicht im Rahmen des Vertrags mit dem Auftraggeber verarbeitet werden, und insbesondere auf Daten anderer Kunden des Auftragnehmers, erfolgen kann.
- Die Durchführung von Audits und Inspektionen ist auf maximal ein Audit oder eine Inspektion pro Kalenderjahr beschränkt. Abweichend hiervon ist die Durchführung von Audits und Inspektionen aufgrund einer durch eine Datenschutzbehörde auferlegten Verpflichtung oder aufgrund eines gesetzlich häufiger angeordneten Überprüfungszyklus, auch häufiger als einmal pro Kalenderjahr möglich.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vergütung für die Unterstützung des Auftraggebers während eines Audits oder einer Inspektion zu verlangen, es sei denn, im Rahmen des Audits wird ein Verstoß des Auftragnehmers gegen die Bestimmungen dieses AVV festgestellt.
- Der Umfang der Überprüfung und Kontrolle ist auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beschränkt.
- Audits sind rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor dem Audit, anzukündigen und während der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers durchzuführen, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
- Der Auftragnehmer kann die Vorlage von Informationen oder den Zugang zu Geschäftsräumen und IT-Systemen verweigern, wenn und soweit dies gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen des Auftragnehmers verstoßen könnte.
- Inspektionen und Audits dürfen nur von Prüfern vorgenommen werden, die nicht im Wettbewerb zum Auftragnehmer stehen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm im Rahmen eines Audits oder einer Inspektion zur Kenntnis gelangten Nachweise, Auditberichte oder Berichtsauszüge sowie Testate und Zertifizierungen sowie sonstige Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Auftraggeber ist hierzu gesetzlich oder aufgrund einer rechtsverbindlichen behördlichen Anordnung verpflichtet. Sämtliche Nachweise, Auditberichte, Berichtsauszüge, Testate und Zertifizierungen sowie sonstigen Informationen werden vom Auftraggeber ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung der vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen verwendet.
- Benachrichtigungen bei Datenschutzverstößen
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er von einer zufälligen oder unbefugten Zerstörung, einem Verlust, einer Änderung, einer Offenlegung oder einem unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten (einschließlich der von einem Unterauftragnehmer verarbeiteten
personenbezogenen Daten) Kenntnis erhält, und er hat unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die der unbefugten Verarbeitung zugrunde liegenden Ursachen zu beseitigen und eine Wiederholung zu verhindern.
- Löschen von personenbezogenen Daten nach Beendigung des Hauptvertrages
- Nach Beendigung des Auftrags wird der Auftragnehmer die diesem Auftrag unterfallenden und im Besitz oder unter der Kontrolle des Auftragnehmers verbliebenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers löschen oder an den Auftraggeber zurückgeben.
- Eine Datenlöschung und -vernichtung unterbleibt soweit und solange der Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnung zur Aufbewahrung verpflichtet ist, oder im Ausnahmefall ein berechtigtes Eigeninteresse an der Aufbewahrung der Daten hat.
- Schlussbestimmungen
- Im Übrigen finden auf diese Vereinbarung die Bestimmungen des Hauptvertrags Anwendung, insbesondere im Hinblick auf die Regelung zum anwendbaren Recht und die Haftung des Auftragnehmers.
- Im Fall eines Widerspruchs im Hinblick auf Regelungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zwischen Regelungen des Hauptvertrags sowie sonstigen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen zu der vertragsgegenständlichen Leistung und dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, haben die Regelungen dieses AVV Vorrang.
Anlagen:
Anlage 1: Beschreibung der Datenverarbeitung
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
Anlage 1: Beschreibung der Datenverarbeitung
Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten übermittelt werden:
Kunden, Interessenten, Lieferanten, Partnern, öffentliche Stellen sowie andere Kommunikationspartner des Kunden sowie jeweils deren Mitarbeiter und Ansprechpartner
Kategorien der übermittelten personenbezogenen Daten:
Eingaben und Uploads des Kunden in die WRING-Plattform, Kontaktdaten, Support-Anfragen, Gerätedaten, IP-Adressen sowie weitere Kommunikationsdaten (wie Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern)
Übermittelte sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien, die der Art der Daten und den verbundenen Risiken in vollem Umfang Rechnung tragen, z. B. strenge Zweckbindung, Zugangsbeschränkungen (einschließlich des Zugangs nur für Mitarbeiter, die eine spezielle Schulung absolviert haben), Aufzeichnungen über den Zugang zu den Daten, Beschränkungen für Weiterübermittlungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:
In Abhängigkeit von Uploads und Eingaben der Endnutzer bei der Verwendung der WRING-Plattform
Häufigkeit der Übermittlung (z.B. ob die Daten einmalig oder kontinuierlich übermittelt werden):
Kontinuierlich, bei Bedarf
Zweck(e) der Datenübermittlung und Weiterverarbeitung:
Erbringung der WRING-Plattform, Professional Services und Support i.R.d. Hauptvertrages
Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer:
Dauer des Hauptvertrages
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter genehmigt:
Name:
Vercel Inc.
Anschrift:
Vercel Inc, 650 California St, San Francisco, CA 94108, US
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson:
Beschreibung der Verarbeitung (einschließlich einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichen, falls mehrere Unterauftragsverarbeiter genehmigt wurden):
Hosting der Webapp
Name:
Plus Five Five Inc. Resend
Anschrift:
2261 Market Street #5039
San Francisco, CA 94114
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson:
Beschreibung der Verarbeitung (einschließlich einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichen, falls mehrere Unterauftragsverarbeiter genehmigt wurden):
E-Mail-Benachrichtigung, z.B. E-Mail-Bestätigung bei Registrierung
Name:
Amazon Web Services EMEA SARL (AWS Europe)
Anschrift:
Amazon Web Services EMEA SARL
38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg
Sitz der Gesellschaft: L-1855 Luxemburg
eingetragen im Luxemburgischen Handelsregister unter R.C.S. B186284
Amazon Web Services EMEA SARL, Niederlassung Deutschland Marcel-Breuer-Str. 12, 80807 München, Deutschland
Sitz der Zweigniederlassung: München
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 242240, USt-ID: DE317013094
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson:
Beschreibung der Verarbeitung (einschließlich einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichen, falls mehrere Unterauftragsverarbeiter genehmigt wurden):
Analyse der Kosten- und Nutzungsdaten des AWS-Konto für die Bereitstellung einer detaillierten Kostenanalyse und -optimierung.
STAND 21. Februar 2025
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